Leistungen

Projektmanagement

Vorhabensträger müssen bei der Durchführung Ihrer Projekte verschiedene naturschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigen – eine frühzeitige und gründliche Planung spart dabei Zeit und Kosten ein!

Wir begleiten Ihr Vorhaben von Beginn bis zum Ende und unterstützen Sie bei allen naturschutzrechtlichen Aspekten. Durch unsere langjährige Erfahrung und diverse Spezialisierungen sind wir Ihr Ansprechpartner im Naturschutz!

Naturschutzfachliche Gutachten

Natura 2000 ist ein europäisches Netzwerk kohärenter Natruschutzgebiete die ihren Status aufgrund der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) innehaben. Vorhabenträger müssen mögliche Beeinträchtigungen dieser Gebiete fachlich prüfen lassen und ihr Projekt entsprechend den Regulationen durchführen.

Wir führen für Sie die notwendigen Vorprüfungen durch, bei der festgestellt wird, ob im konkreten Fall eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist. Auch diese führen wir dann in Ihrem Auftrag durch, inklusive der notwendigen Art- und Biotoperfassungen.

Vorhabenträger müssen sicherstellen, dass im Zuge ihres Projekts die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des §44 I Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht verwirklicht werden (Tötungs- und Verletzungsverbot, Störungsverbot, Verbot der Schädigung von Lebensstätten).

Wir führen für Sie eine Relevanzprüfung durch, bei der festgestellt wird, ob in Ihrem Projekt im Hiblick auf die 167 in Bayern relevanten Vogelarten sowie die 94 Tier- und Pflanzenarten aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) der Eintritt der Verbotstatbestände des §44 BNatSchG zu befürchten ist. Ist das der Fall, führen wir in Ihrem Auftrag die notwendigen Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung durch und begleiten ihr Projekt mit Vermeidungs-, Ausgleichs-, CEF- und Ersatzmaßnahmen.

Für eine Reihe an Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung Teil des Genehmigungsverfahrens. Der naturschutzfachliche Beitrag wird dabei Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) genannt und prüft die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt.

Wir erstellen für Sie eine UVS, die den Behörden bei der Entscheidung über Zulässigkeit oder die bevorzugte Variante als Entscheidungsgrundlage dient.

Die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist ebenfalls Voraussetzung eines erfolgreichen Genehmigungsverfahrens. In diesem werden gemäß §17 IV Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)die Auswirkungen des Projekts und die erforderlichen Maßnahmen dargestellt, die Beeinträchtigungen der Natur vermeiden oder vermindern.

Wir erstellen den Landschaftspfegerischen Begleitplan für Sie und begleiten ihr Projekt im Hinblick auf die notwendigen Vermeidungs-, Ausgleichs-, CEF- und Ersatzmaßnahmen.

Die Erstellung eines Umweltberichts zur strategischen Umweltprüfung (SUP) ist Teil der Bauleitplanung und leitet sich aus §18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §2a Baugesetzbuch (BauGB) her. Es werden hier die Umweltaspekte bei der strategischen Planung (Regionalentwicklungspläne, Verkehrswegepläne, usw…) und dem Entwurf von Konzepten (Tourismus, usw…) geprüft. Ob ein Vorhaben SUP-pflichtig ist, ergibt sich aus Anlage 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Wir erstellen den Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung (SUP) für Sie und begleiten sie naturschutzfachlich bei der Planung und Umsetzung ihres Projekts.

Eingriffe in die Natur sind gemäß §15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur vermeiden oder auszugleichen. Diese Verpflichtung ist eine Grundlage aller vorgenannten Verfahren und Prüfungen und sie führt zu entsprechenden Festsetzungen in Bebauungs-, Flächennutzungs-, oder Grünordnungsplänen.

Wir unterstützen Sie im Hinblick auf die naturschutzfachlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und entwickeln mit Ihnen Konzepte zur Vermeidung von Eingriffen in die Natur und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.


Ausschnitt aus dem Programm BatSound (Petterson Elektronik AB), Ruf einer Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)